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öffentlich


Aufstellung Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter", Gemarkung Bad Kissingen
Anerkennung des Planvorentwurfes, Durchführung der frühzeitigen Beteiligung


 


Beschluss:
A)    Anerkennung des Planentwurfes
Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf des Bebauungsplanes "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter" für die Gemarkung Bad Kissingen, in der Fassung vom 20.03.2024, wird vom Stadtrat der Stadt Bad Kissingen mit nachfolgender Änderung anerkannt.
Unter Ziffer 5.1.2. der textlichen Festsetzungen wird der zweite Satz durch folgende Formulierung ersetzt: Die Pflanzauswahl kann ergänzt werden mit standortheimischen oder standortgerechten mitteleuropäischen Gehölzarten.

Abstimmungsergebnis:
26
Anwesende Mitglieder
20
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
 

B)    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange/ Nachbargemeinden
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter" die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen am Verfahren zu beteiligen (§ 4a Abs. 1 BauGB).


Abstimmungsergebnis:
26
Anwesende Mitglieder
23
Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
 

 



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Rathausplatz 1, 97688 Bad Kissingen
Tel.: 0971 807-0
E-Mail: info@stadt.badkissingen.de
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