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öffentlich


Kurhausstraße 43, Herstellung des Benehmens nach Art. 2 BayDSchG


 


Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, das Benehmen zur Einstufung des Objektes Kurhausstr. 43 als Einzeldenkmal herzustellen.


Abstimmungsergebnis:
11
Anwesende Mitglieder
10
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimmen
 

 



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