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öffentlich


Neuerlass der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bad Kissingen (Abfallwirtschaftssatzung - AbfS)


 


Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Bad Kissingen (Abfallwirtschaftssatzung) vom 28. September 2023 (Anlage 5). Der Widerspruch zwischen der Formulierung in § 1 Abs. 4 und der Trennliste bezüglich Bioabfällen (tierischen Abfällen - Schlachtabfällen) wird durch Abänderung aufgelöst. Die Abfallwirtschaftssatzung vom 26. November 2014 wird außer Kraft gesetzt.


Abstimmungsergebnis:
28
Anwesende Mitglieder
28
Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
 

 



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Stadt Bad Kissingen
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Tel.: 0971 807-0
E-Mail: info@stadt.badkissingen.de
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